Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2019

1. Inhalt und Zustandekommen

1.1. Parteien und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der ATINO GmbH, Springorumallee 2, 44795 Bochum ("ATINO") und deren Kunden ("Kunde") in Bezug auf die zur Verfügungstellung der Online-Anwendung und Plattform „Speakware“ zur Nutzung über das Internet als sogenannter „Software as a Service“. ATINO erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.

1.2. Funktionsweise von Speakware.

Speakware ist eine Software mit deren Hilfe der Kunde für bestimmte sprachgesteuerte Assistenzsysteme wie z.B. Amazon Alexa oder Google („Sprachassistenz-Systeme“) Sprachanwendungen erstellen (bei Amazon z.B. „Skill“ genannt) und betreiben kann. Der Kunde benötigt hierzu einen entsprechendes Entwicklerkonto bei den Anbietern der Sprachassistenz-Systeme („Sprachassistenz-System-Anbieter“) (z.B. Amazon), das er mit Speakware verknüpft.

a) Entwicklungstool

Der Kunde kann innerhalb von Speakware über eine grafische Nutzeroberfläche bestimmte Logiken und Abläufe (z.B. Fragen und Antworten, Gesprächsabläufe) hinterlegen. Speakware transformiert diese Regeln in das jeweilige Format der Sprachassistenz-Systeme, und erzeugt so entsprechende Programme („Sprachanwendungen“)

b) Sprachanwendungsbetrieb

Die Sprachanwendungen können ganz oder vollständig in den Systemen des Sprachassistenz-System-Anbieters ablaufen („externe Sprachwendungen“) und /oder auf Rechnern von ATINO („lokale Sprachanwendungen“). Die Sprachanwendung erlangt von den Systemen der Sprachassistenz-System-Anbieter die von diesen erkannten Anfragen der Nutzer der Sprachanwendung („Endnutzer“). Die Sprachanwendung generiert hieraus Antworten und liefert diese an den Sprachassistenz-System-Anbieter zur Ausgabe an den Endnutzer. Ergänzend agiert Speakware als Datenübermittler, wenn die Sprachanwendung Zugriffe auf externe Server des Kunden oder Dritter nimmt (Gateway-Funktion). Zur Authentifizierung des Endkunden bei externen Nutzern erhält ATINO in der Regel nicht Benutzerkennung und Passwort der Endnutzer, sondern lediglich Tokens.

1.3. Keine abweichenden Regelungen

Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn ATINO einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und ATINO dem nicht widerspricht.

1.4. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich mit einem Nutzerkonto für Speakware registriert und ATINO die Registrierung durch eine Bestätigungsmail akzeptiert. Die Vertragsbedingungen sind online abrufbar und Speicherbar unter AGB.

1.5. Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

§ 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden abbedungen.

2. Leistungen von ATINO

2.1. Nutzungsbefugnis

ATINO stellt dem Kunden das unter So funktioniert's beschriebene Softwareprodukt „Speakware“ ("Software" oder „Speakware“) bestehend aus Entwicklungstool und Sprachanwendungsbetrieb zur Nutzung über das Internet zur Verfügung ("Service"). Der Funktionsumfang ergibt sich aus den bei Vertragsschluss gebuchten Modulen. Die Software wird auf Computern eines von ATINO genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis, auf das Entwicklungstool mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen sowie die lokale Sprachanwendung zu betreiben und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt die Befugnis ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes des Entwicklertools (z.B. JavaScript) auf dem Rechner des Nutzers zeitweise zu speichern (z.B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen. Die Nutzungsbefugnis ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte maximale Anzahl von Nutzern, Anzahl von Projekten, Anzahl und Arten genutzter Funktionen und ggf. weiterer Metriken auch bezogen auf den Betrieb der Sprachanwendung wie Serveranfragen oder Speicherplatz (nachfolgend "Nutzungseinheiten"). Einzelheiten ergeben sich aus den Preismodellen abrufbar unter Preise. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung des Entwicklungstools an Dritte ist untersagt. Während einer kostenlosen Testphase ist dem Kunden die Nutzung für produktiv-Zwecke nicht gestattet. Die Nutzungsbefugnis des Kunden an dem von der Software generierten Sprachanwendung ist beschränkt auf den Ablauf auf den Servern von ATINO (lokale Sprachanwendung) bzw. des Sprachassistenz-System-Anbieters (externe Sprachanwendung) gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und denen des jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sprachassistenz-System-Anbieter. Der Kunde erhält darüber hinaus kein Recht Objektcode und kein Recht am Quellcode der Sprachanwendung. Unberührt bleiben die in Nutzerkonto des Kunden bei Sprachassistenz-System-Anbieters gespeicherten Daten.

2.2. Ausgeschlossene Nutzungszwecke

Der Kunde wird den Service nicht verwenden im Zusammenhang mit oder zum Betrieb kritischer Infrastrukturen wie Elektrizitätswerken, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinischen Geräten oder anderen Geräten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu unvorhersehbaren wirtschaftlichen oder physischen Schäden führen würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kritische Infrastrukturen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2008/114/EC.

2.3. Verfügbarkeit

Dem Kunden ist bekannt, dass ohne den Service sowohl das Entwicklungstool als auch die Sprachanwendung funktionsunfähig sind. ATINO stellt dem Kunden den Service mit einer Verfügbarkeit von 98,0 % im Kalendermonat (Zielverfügbarkeit) während der Betriebszeit bereit. Die Betriebszeit ist 24 Stunden an sieben Wochentagen. Nicht zur Betriebszeit gehören angekündigte Wartungsfenster von bis zu vier Stunden je Kalendermonat. Wartungsfenster wird ATINO rechtzeitig − sofern möglich mindestens 5 Werktage im Voraus − per E-Mail ankündigen. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Verfügbarkeit am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang der vom Auftragnehmer genutzten Rechenzentren. Ausfälle der Systeme der Sprachassistenz-System-Anbieter und der Internetverbindung zwischen den Rechnern von ATINO und den Rechner des Kunden oder der Sprachassistenz-System-Anbieter stellen keine Ausfälle der Verfügbarkeit des Services dar. Unterschreitet die Verfügbarkeit die Zielverfügbarkeit ist der Kunde berechtigt für jeden Prozentpunkt der Unterschreitung in einem Kalendermonat die Vergütung um 5 % zu mindern, maximal jedoch bis zum Betrag von Null Euro. Die Minderung muss binnen 30 Tagen geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.

2.4. Einrichtung

Der Kunde nimmt die erstmalige Einrichtung des Services (individuelle Einstellungen oder Eingabe/Import von Daten, Eingabe von Fragen/Antworten) selbst vor. Unterstützungsleistungen hierzu sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Eine Veränderung des Services, insbesondere eine Umprogrammierung nach Wünschen des Kunden, ist nicht geschuldet.

2.5. Support

ATINO kann ohne Rechtspflicht unverbindlich einen kostenlosen E-Mail Support zur Unterstützung bei der Nutzung des Services zur Verfügung. Der Support beinhaltet nicht: Erstellung von Sprachanwendungen mittel Speakware, Allgemeinen Knowhow-Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software. Die Supportleistungen werden planmäß9g von ATINO werktäglich Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr - 16.00 Uhr erbracht. Ausgenommen hiervon sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31.12 eines jeden Jahres. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail Anfragen betragen in der Regel 28 Stunden. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. ATINO ist berechtigt den Support jederzeit einzuschränken oder zu beenden; gesetzliche Mängelansprüche bleiben unberührt.

2.6. Dokumentation

Soweit nicht anders vereinbart schuldet ATINO nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe oder PDF-Benutzerhandbuch in deutscher Sprache.

2.7. Leistungsänderungen

Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Software, um eine Standardsoftware handelt, die als Software as Service Dienst bereitgestellt wird und hierbei eine Vielzahl von Kunden auf ein zentrales System zugreifen. Die aus einem solchen multi-tenancy Modell resultierenden Skalenvorteile lassen sich nur nutzen, wenn es sich um ein einheitliches Softwareprodukt handelt, das auch fortentwickelt werden kann. Die Parteien vereinbaren daher: ATINO kann den Service (einschließlich der System-anforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-versionen oder technische Standards), oder Anpassungen der Schnittstellen und Systeme oder Nutzungsbedingungen der Sprachassistenz-System-Anbieter oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit. Daneben kann ATINO den Service im Rahmen einer Fortentwicklung der Software angemessen ändern (z.B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt wurden). ATINO wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten - per E-Mail hinweisen. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Änderungstermin schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Bei der Ankündigung der Änderung wird ATINO auf diese Rechtsfolge noch einmal gesondert hinweisen. Würde die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien zu Lasten des Kunden nicht nur unerheblich stören, unterbleibt die Änderung. ATINO steht es frei zukünftig neue Funktionalitäten in Rahmen von kostenpflichtigen Zusatzmodulen anzubieten.

3. Vergütung und Zahlungsverzug

3.1. Gebührenstruktur

Der Kunde schuldet ATINO für die Nutzung des Services während der Vertragslaufzeit die in bei der Bestellung vereinbarte Vergütung. Die aktuelle Preisliste ist abrufbar über Preise. Die Vergütung kann bestehen aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr, einer festen monatlichen Grundgebühr und einer von der Anzahl der gebuchten oder in Anspruch genommenen Nutzungseinheiten (z.B. Benutzer, Projekte, Fragen/Antworten) abhängigen monatlichen Nutzungsgebühr. Etwaige Kosten und Vergütungen aus dem Vertag des Kunden mit den Sprachassistenz-System-Anbietern trägt der Kunde.

3.2. Entstehen der Grund- und Nutzungsgebühr

Die Grund- und Nutzungsgebühr wird mit Vertragsbeginn für die Grundlaufzeit (siehe Ziffer 9.2) und danach mit Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 9.2) für die Verlängerungslaufzeit jeweils im Voraus voll fällig. Eine Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten (bzw. Wechsel in ein höheres Leistungspaket) ist jederzeit möglich, eine Reduzierung (bzw. Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket) ist nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit oder davor mit Zustimmung von ATINO möglich. Im Falle einer Erhöhung der gebuchten Nutzungseinheiten innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für die zusätzlichen Nutzungseinheiten gelten die Preise gemäß der bei Bestellung der zusätzlichen Nutzungseinheiten gültigen Preisliste von ATINO.

3.3. Rechnungsstellung

ATINO stellt die Gebühren zu Vertragsbeginn und zu Beginn einer jeder Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare PDF-Datei in das Kundenmenü oder Versand per E-Mail ("Online-Rechnung"). Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist oder mit Erhalt der E-Mail.

3.4. Zahlung per Lastschrift

Die Zahlung der Rechnungsbeträge erfolgt mittels Paypal, Überweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Die Abbuchung erfolgt zum Fälligkeitstag. Für die Abrechnung kann ein Zahlungsdienstleister eingeschaltet werden, aktuell die Firma Name Anschrift Zahlungsdienstleiter.

3.5. Beginn der Nutzungsmöglichkeit

Die Nutzung des Services ist - außer im Rahmen einer kostenlosen Testphase - erst ab Eingang des Rechnungsbetrages bei ATINO zulässig und möglich.

3.6. Nettopreise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.7. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung; oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grund- plus Nutzungsgebühr erreicht, in Verzug, ist ATINO berechtigt, nach entsprechender Androhung per E-Mail oder per Brief den Zugang zum Service zu sperren (Zugang zum Entwicklungstool und Betrieb der Sprachanwendung) oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die im Service gespeicherten Daten und die Sprachanwendungen sind nicht funktionsfähig.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

4.1. Rechtmäßige Nutzung

Der Kunde wird den Service nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht beachten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder den Service in sonstiger Weise missbrauchen.

4.2. Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Sprachassistenz-System-Anbieter

Der Kunde wird bei der Nutzung des Services die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Sprachassistenz-System-Anbieter in der jeweils geltenden Fassung beachten.

4.3. Systemanforderungen

Anforderungen an Hard- und Software beim Kunden sind abrufbar unter Link Mitwirkungspflichten Online. Soweit nicht anders festgelegt, hat der Kunde eine aktuelle Browserversion von Google Chrome der Firefox nutzen.

4.4. Sicherungskopien

Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet ATINO bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.

4.5. Steuerrelevante Daten

Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass der Service nicht den Anforderungen der "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" genügt.

5. Kundendaten und Datenschutz

5.1. Kundendaten

Die vom Kunden im Rahmen der Nutzung des Services eingegebenen Daten zur Erzeugung der Sprachanwendung (z.B. Fragen/Antworten, Logiken, Programmabläufe) und die beim Betrieb der Sprachanwendung erzeugten und dem Kunden zurechenbaren Daten (z.B. Anfragen der Endnutzer, generierte Antworten, bei der Gateway-Funktion übermittelte Daten) (gemeinsam "Kundendaten") stehen dem Kunden zu. ATINO behandelt die Kundendaten vertraulich.

5.2. Nutzung der Kundendaten

Der Kunde räumt hiermit ATINO das nicht-ausschließliche, weltweite, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, unentgeltliche Recht ein, die Kundendaten zum Zwecke der Bereitstellung des Services zu nutzen, insbesondere diese auf einem von ATINO betriebenen Rechenzentrum zu speichern. ATINO bleibt zudem berechtigt, die Kundendaten in nicht-personenbezogener Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software sowie zum Benchmarking zu nutzen.

5.3. Auftragsdatenverarbeitung

Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: ATINO verarbeitet die Kundendaten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden und zum Zwecke der Bereitstellung des Services. Einzelheiten sind in dem zwischen ATINO und dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist diesen AGB als Anhang beigefügt und ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt automatisch mit Abschluss des Nutzungsvertrags.

6. Mängelansprüche

6.1. Mängelfreiheit und Beschaffenheit

ATINO wird den Service frei von Sach- und Rechtmängeln erbringen und die Software während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software ist ausschließlich die in Ziffer 2.1 verlinkte Leistungsbeschreibung maßgeblich, nicht jedoch Angaben auf anderen Webseiten, mündliche oder schriftliche Aussagen von ATINO im Vorfeld des Vertragsschlusses oder in Marketing-Materialien von ATINO enthaltene Angaben. Die Pflicht zur Erhaltung der Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.

ATINO ist nicht verpflichtet, sämtliche Funktionen, die die Sprachassistenz-System-Anbieter bereitstellen über Speakware abzubilden. Insbesondere können im Ermessen von ATINO einzelne Funktionen, die nur bestimmte Sprachassistenz-System-Anbieter unterstützen, nicht umgesetzt sein oder zu Zwecken der Vereinfachung der Benutzeroberfläche von Speakware einzelne Funktionen der Sprachassistenz-System-Anbieter nicht unterstützt werden.

6.2. Mängelbeseitigung

Mängel des Services meldet der Kunde unverzüglich an ATINO und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. ATINO wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. ATINO ist berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6.3. Anfängliche Unmöglichkeit

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen.

6.4. Nichtgewährung

Das Kündigungsrecht des Kündigung wegen Nichtgewährung nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Bereitstellung der Leistung als dauerhaft fehlgeschlagen anzusehen ist.

6.5. Verjährung

Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit ATINO kraft Gesetzes zwingend haftet (vgl. Ziffer 8.1 Satz 2)

6.6. Gesetzliche Regelung

Im Übrigen gelten soweit nicht anders geregelt (siehe Ziffer 2.3) die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.

7. Freistellungspflichten

7.1. Pflicht zur Freistellung

Machen Dritte (einschließlich Nutzer der Spachanwendungen, Sprachassistenz-System-Anbieter oder öffentliche Stellen) gegenüber ATINO Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat, insbesondere rechtswidrige Daten in den Service eingespielt oder den Service in wettbewerbswidriger oder sonst rechtswidriger Weise (etwa unter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Sprachassistenz-System-Anbieter) genutzt hat, so gilt Folgendes: Der Kunde wird ATINO von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, ATINO bei der Rechtsverteidigung angemessene Unterstützung bieten und ATINO von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen.

7.2. Voraussetzungen der Freistellungspflicht

Voraussetzung für die Freistellungspflicht nach Ziffer 7.1. ist, dass ATINO den Kunden über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, keine Anerkenntnisse oder gleichkommende Erklärungen abgibt und es dem Kunden ermöglicht, auf Kosten des Kunden - soweit möglich - alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen.

8. Haftungsbeschränkung

8.1. Ausschluss in bestimmten Fällen

ATINO haftet für Schäden, soweit diese
a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von ATINO verursacht wurden, oder
b) leicht fahrlässig von ATINO verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung von ATINO unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer ATINO haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch ATINO erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als "Garantie" bezeichnet werden.

8.2. Begrenzung der Höhe nach

Im Falle von Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) haftet ATINO nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.3. Höhe des typischerweise vorhersehbare Schaden

Die Parteien gehen für die Fälle der Ziffer 8.1 Satz 1 Buchstabe b) davon aus, dass der "typischerweise vorhersehbare Schaden" für alle in einem Kalenderjahr anfallende Schadensfälle höchstens der zwölffachen durchschnittlichen Monats-Nettovergütung von ATINO entspricht, mindestens jedoch € 1.000,-.

8.4. Kostenlose Testphase

Die Haftung von ATINO ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt für Schaden, die während einer kostenlosen Testphase oder sonst kostenlosen Bereitstellung der Leistungen verursacht wurden.

8.5. Mitarbeiter und Beauftragte von ATINO

Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 8.1 bis 8.4 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von ATINO.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Laufzeit

Der Vertrag ist je nach Bestellung des Kunden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen ("Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um den selben Zeitraum ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist drei Tagen ("Kündigungsfrist") zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, betragen die Grundlaufzeit und die Verlängerungslaufzeit jeweils ein Monat (monatliche Kündbarkeit). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Reduzierung von Nutzungseinheiten gilt Ziffer 3.2. Für die Kündigung einzelner Module (Funktionsumfänge) gilt Ziffer 9.1 entsprechend.

9.2. Form

Die Kündigung kann innerhalb der Software oder per E-Mail erfolgen.

9.3. Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten in Speakware zugreifen. Die Sprachanwendung des Kunden ist nach Vertragsende nicht mehr funktionsfähig, Anfragen von Endkunden an die Sprachanwendung werden nicht mehr bearbeitet. ATINO ist nicht verpflichtet, Kundendaten sowie den von ATINO generierten Programmcode der Sprachanwendungen bei Vertragsende herauszugeben.. Mit Vertragsende wird ATINO die Kundendaten löschen, sofern ATINO nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist ATINO berechtigt die Daten vorrübergehend zu sperren und innerhalb der nächsten turnusgemäßen Löschung endgültig zu löschen. Die Nutzungskonten bei den Sprachassistenz-System-Anbietern bleiben durch die Beendigung des Vertrags mit ATINO unberührt.

10. Änderung der AGB

ATINO hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Erhalt der Änderungsankündigung in Textform widerspricht. ATINO wird in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erklärungen und Mitteilungen

ATINO ist berechtigt, sämtliche Erklärungen und Mitteilungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis an die vom Kunden bei Registrierung angegebene E-Mail Adresse zu senden. Der Kunde wird diese regelmäßig prüfen.

11.2. Aufrechnung

Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch von ATINO unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

11.3. Textform

Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail). Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses.

11.4. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten (sowohl vertraglich als auch deliktisch) findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.

11.5. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige bei ATINO. ATINO bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

11.6. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)